Digital Jetzt – kurzfristige Digitalisierungsförderung für KMU

29. September 2021

Mit Digital Jetzt gibt es jetzt ein neues Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums. Wir prüfen, was es enthält und für wen es sich lohnt.

Obwohl die schleppende Digitalisierung in Deutschland bereits seit Jahren immer wieder thematisiert wird, belegt die Bundesrepublik weiterhin nur mittlere bis niedrige Plätze in Ranglisten und Indizes zu diesem Thema. Beispielsweise sah der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) Deutschland 2020 EU-weit nur auf dem zwölften Platz. Dabei ist es unstrittig, dass eine digitale Infrastruktur sowie gut ausgebildete, innovative Mitarbeiter Wachstumstreiber und tragende Säulen für die Zukunftsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sind. Um in diesem Bereich aufzuholen, wird seit 01.09.2021 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Investitionsförderung Digital Jetzt für KMU ausgegeben.

Das Förderprogramm teilt sich grundsätzlich in zwei Module auf:

Fördermodul 1 „Investition in digitale Technologien“:
In diesem Modul können Investitionen in neue Hard- und Software sowie innovative datengetriebene Geschäftsmodelle und -prozesse gefördert werden. Wichtig ist, dass die Erstausstattung mit Standardsoftware, die Einrichtung von Home Office-Arbeitsplätzen oder Ersatz- oder Routineinvestitionen grundsätzlich nicht förderbar sind. Der Zusammenhang mit einem konkreten Digitalisierungsvorhaben muss gegeben sein und dargelegt werden. Beispiele könnten hier die Entwicklung einer Cloud-Infrastruktur oder Ansätze zur Erhöhung der IT-Sicherheit sein.

Fördermodul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“:
In diesem Modul geht es um die Fort- und Weiterbildung Beschäftigter im Umgang mit digitalen Technologien. Von Entwicklung notwendiger Basiskompetenzen bis hin zur Entwicklung und Umsetzung digitaler Strategien ist der förderbare Kontext hier weiter gefasst als im Modul 1.

Für beide Module gilt, dass das Digitalisierungsprojekt innerhalb von 12 Monaten vollständig umgesetzt werden muss. Bedeutet das, dass digitale Großprojekte wie die Einführung eines ERP-Systems, die diesen Rahmen schnell sprengen können, nicht förderbar sind? Nicht zwangsläufig, denn laut BMWi kann es dafür auch Ausnahmen geben, sofern diese begründbar sind. Wichtig ist, dass das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat und nicht bereits aus anderen Quellen bezuschusst wird.

Die Fördersumme beträgt minimal 17.000€ für Modul 1 oder die Nutzung beider Module sowie 3.000 für die Nutzung von Modul 2 und maximal 50.000€ pro Unternehmen. Dies kann auf bis zu 100.000€ erweitert werden, wenn ganze Wertschöpfungsketten und -netzwerke vom Digitalisierungsprojekt betroffen sind, etwa durch digital angeschlossene Zulieferer. Wie hoch die geförderte Summe ist, hängt vom getätigten Investitionsvolumen ab:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Um die Folgen der Coronapandemie einzugrenzen, gelten noch bis zum 31.12.2021 in allen drei Gruppen 10% höhere Förderquoten. Grundsätzlich ist eine Förderung bis zum 31.12.2023 möglich. Weitere 5% können jeweils für eine Digitalisierung der Wertschöpfungskette sowie eine Erhöhung der IT-Sicherheit geltend gemacht werden. Auch KMU aus strukturschwachen Regionen erhalten noch einmal 10% zusätzliche Unterstützung. Welche Regionen dazu gehören ist auf der Webseite des BMWi einsehbar. Für Start-Ups ist eine Förderung nur dann möglich, wenn es bereits einen laufenden Geschäftsbetrieb inkl. Umsätzen gibt.

Der Prozess zur Beantragung der Fördergelder erfolgt zweistufig. In einem ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen in einem dafür vorgesehenen Antragstool registrieren. Aus allen registrierten Teilnehmern werden daraufhin regelmäßig Unternehmen nach Zufallsprinzip ausgewählt und zur Antragsstellung aufgefordert. Im zweiten Schritt müssen diese KMU im Förderportal von Digital Jetzt den Förderantrag stellen. Dazu gehören unter anderem auch ein Digitalisierungs- sowie ein Finanzierungsplan. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung sowohl Inhalt als auch Kosten des Projektes schon sehr konkret definiert sein müssen.

An dieser Stelle baut die neue Förderung auf dem bereits bestehenden Programm go-digital auf. Ein KMU könnte sich über go-digital eine Beratung fördern lassen und das geplante Projekt dann mit Zuschüssen aus Digital Jetzt unterstützen. Im Nachgang muss die Durchführung des Projektes und ein Verwendungsnachweis an das BMWi übermittelt werden, um den Prozess abzuschließen. Dort wird geprüft, ob die Nachweise den Planungen aus der Antragstellung entsprechen.

So stellt das BMWi den Ablauf schematisch dar:

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Für kleine und mittelständische Unternehmen, die ohnehin förderfähige Digitalisierungsprojekte planen, kann sich eine Registrierung auf jeden Fall lohnen. Durch den Zufallsalgorithmus ist der Zuschuss zwar nicht gut planbar, allerdings ist durch den zweistufigen Ablauf der Aufwand auch sehr gering. Ein Antrag in größerem Umfang muss erst erstellt werden, sobald klar ist, dass ein Projekt auch gefördert wird, vorausgesetzt es erfüllt Kriterien.

Anbieter entsprechender Digitalisierungsdienstleistungen oder -produkte wissen in der Regel sehr genau, welche Leistungen förderbar sind. Oft kann es daher ratsam sein, gemeinsam die Anträge ans BMWi entsprechend aufzubereiten. Wir bei Greenlight Consulting unterstützen Sie jederzeit gern bei der Planung und Durchführung Ihres Digitalisierungsprojekts.

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